Gute und engagierte Mitarbeiter sind das wichtigste Kapital eines Unternehmens.
Mit Sicherheit liquide bleiben.
Für Mitarbeiter, die nach den "alten Regeln" für die Abfertigung geführt werden, sind Unternehmer weiterhin zur Auszahlung der Abfertigung verpflichtet, wenn der Arbeitnehmer aus dem Unternehmen ausscheidet. Ausnahme: Er kündigt selbst.
Seit 28.12.2001 wird die Auslagerung der Abfertigungsansprüche in einen Lebensversicherungsvertrag ermöglicht und steuerlich begünstigt. Mit der Abfertigungsvorsorge kommen Sie in den Genuss dieser steuerlichen Vorteile.
Unser Service:
Wir übernehmen für Sie das gesamte Management Ihrer Abfertigungsverpflichtungen:
Nützen Sie Ihre steuerlichen Vorteile!