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Betriebliche Kollektivversicherung

Mit der neuen Firmenpension für Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen hat die Wiener Städtische die zweite Säule der Pensionsvorsorge weiterentwickelt. Sie trägt damit der im September 2005 in Kraft getretenen »Pensionsfondsrichtlinie« Rechnung, in der vom Gesetzgeber eine neue Form der betrieblichen Altersvorsorge vorgesehen wird.

Alle Unternehmen, Klein- und Mittelbetriebe, genauso wie Großfirmen können die betriebliche Kollektivversicherung für Ihre Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen abschließen.

Mit vielen Vorteilen:

  • Die Wiener Städtische garantiert die gesetzliche Mindestverzinsung von 2,25 Prozent.
  • Außerdem profitieren die begünstigten MitarbeiterInnen von der zusätzlichen Gewinnausschüttung. Damit ist gewährleistet, dass die ausbezahlten Garantie-Pensionen jährlich steigen.
  • Die monatlichen Beiträge sind von Lohnnebenkosten befreit. Sie werden nur solange gezahlt, solange der Mitarbeiter im Betrieb ist. Außerdem können die Zahlung zeitlich befristet oder auch ausgesetzt werden.

Die Wiener Städtische bietet Ihnen zwei Varianten der betrieblichen Kollektivversicherung, je nachdem, ob Sie Firmenpensionen neu einführen oder ein bestehendes Modell optimieren wollen.

Individuelles Service von der Einzahlung bis zu den Pensionszahlungen:

Die Beiträge gehen auf indidviduelle BKV-Konten. Die Wiener Städtische übernimmt die individuelle Abwicklung des Vertrages.

Ihr Berater zeigt Ihnen gerne alle Möglichkeiten auf.


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