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Bei Verlust oder Diebstahl der Zulassungsbescheinigung?

Der Verlust oder Diebstahl muss bei der Polizei angezeigt werden.

Bei Vorlage dieser Verlust- oder Diebstahlsanzeige wird von der Zulassungsstelle eine Duplikatszulassungsbescheinigung ausgestellt.

Es enstehen keine Kosten außer den Gebühren für eine Verlustanzeige.


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