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Garantiepension Versicherungsbedingungen

Schwere Pflegebedürftigkeit

Als schwer pflegebedürftig gilt, wer infolge Krankheit, Körperverletzung oder Kräfteverfalls auf Dauer bei folgenden Grundverrichtungen des täglichen Lebens auf fremde Hilfe angewiesen ist:

  • Aufstehen und Zubettgehen
  • An- und Auskleiden
  • Waschen, Kämmen und Rasieren
  • Einnehmen von Mahlzeiten und Getränken
  • Stuhlgang
  • Wasserlassen

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