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Prämienpension

Die staatliche Prämie wartet auf Sie

Im Jahr 2010 erhalten Sie für Ihre Sparleistung 9% Förderung! Die Höchstgrenze für die Ansparleistung beträgt EUR 2.263,70. Sie können daher bis zu EUR 203,70 im Rahmen der Prämienpension im Jahr 2010 lukrieren.

Von Steuern unbelastet

Ihr angespartes Kapital und die Förderung bleiben bei Verrentung steuerfrei. Sie zahlen keine Versicherungssteuer und keine Kapitalertragssteuer.
Außerdem erhalten Sie Ihre Prämienpension einkommensteuerfrei.

100% Kapitalgarantie und Sicherheit

Mit der Prämienpension bleiben Sie von vornherein auf der sicheren Seite. Ihr Geld wird nach den gesetzlichen Bestimmungen für die prämienbegünstigte Zukunftsvorsorge investiert. Derzeit werden bis zu 40% in den  Zukunftsvorsorge-Aktienfonds veranlagt und mindestens 60% in den klassischen Deckungsstock gemäß Versicherungsaufsichtsgesetz.

Wir geben Ihnen 100 % Garantie auf das einbezahlte Kapital und die Förderungen bei Verrentung und Kapitalauszahlung während des Bezugs einer gesetzlichen Rente. Auch Ihre Angehörigen sind abgesichert. Im Ablebensfall während der Ansparphase stehen für Hinterbliebene mindestens 100 %, bei Unfalltod mindestens 150 % des einbezahlten Kapitals zur Verfügung. Für die Rentenphase kann im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen eine Hinterbliebenenpension vereinbart werden.

Weitere wichtige Freiheiten der Prämienpension:

  • Einsteigen, auch wenn Sie älter als 50 sind
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